Allgemeine Geschäftsbedingungen von Silke Schrupp-Nefen Bielefeld, 15.07.2006
§ 1. Vertragsgegenstand und Ausführung von firmeninternen Maßnahmen
(1) Der Vertragsgegenstand richtet sich nach dem von Dipl.-Päd. Silke Schrupp-Nefen erstelltem Angebot über Trainings-, Beratungs- oder Coachingleistungen.
(2) Im Rahmen des Vertragsgegenstandes bestimmt und verantwortet Silke Schrupp-Nefen wie der Vertrag ausgeführt wird. Änderungen des Leistungsumfangs nach Beginn der vereinbartenMaßnahme sind nur schriftlich und einvernehmlich möglich. Silke Schrupp-Nefen hat jederzeit das Recht, kurzfristige Änderungswünsche des Auftraggebers, die nicht realisierbar sind, abzulehnen
(3) Silke Schrupp-Nefen verpflichtet sich zu sorgfältiger Ausführung vertraglich übernommener Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung.
(4) Die für firmeninterne Maßnahmen (Trainings, Coachings, Beratungsleistungen) unterbreiteten schriftlichen Angebote behalten ihre Gültigkeit drei Monate, sofern sie nicht vorher durch neue Fassungen infolge von Nachverhandlungen ersetzt werden.

§ 2. Anmeldungen
(1) Die Anmeldung zur Teilnahme an einem offenem Training oder
Coaching erfolgt schriftlich, per Brief oder e-Mail. Jeder Teilnehmer erhält eine Anmeldebestätigung.

§ 3. Termine und Stornierungen
(1) Sind Leistungsfristen vereinbart, so beginnt Ihr Ablauf, sobald die Vertragsparteien sich über alle Einzelheiten des Projektes einig sind und der Auftraggeber Silke Schrupp-Nefen alle nach dem Vertrag zu überlassenden Unterlagen oder sonstigen Informationen zur Verfügung gestellt hat.
(2) Beide Vertragsparteien bemühen sich um die Einhaltung vereinbarter Termine. Eine einvernehmliche Verschiebung eines vereinbarten Beratungs- oder Trainingstermins durch den Auftraggeber ist kostenfrei. Kann einvernehmlich kein Ausweichtermin gefunden werden, berechnet Silke Schrupp-Nefen folgende Stornogebühren:
a) bei Absage eines Termins bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn:
20 % des vereinbarten Honorars
b) bei Absage eines Termins weniger als zwei Wochen vor Beginn:
50 % des vereinbarten Honorars
c) bei Nichterscheinen der angemeldeten Teilnehmer zum vereinbarten Termin wird das volle vereinbarte Honorar zuzüglich vereinbarter Spesen
in Rechnung gestellt.
(3) Den Teilnehmern an Offenen Trainings/privaten Coachings berechnet Silke Schrupp-Nefen folgende Stornogebühren:
a) Bei Absagen bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: keine Stornogebühr.
b) Bei Absagen bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn:
20 % der vereinbarten Teilnahmegebühr
c) Bei Absagen bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn:
50 % der vereinbarten Teilnahmegebühr
d) Bei Absagen unter drei Tage vor Beginn und bei Nichterscheinen:
100% der vereinbarten Gebühr
e) Nimmt ein Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht
für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.
(4) Silke Schrupp-Nefen behält sich das Recht vor, offene Trainings bei zu geringer Teilnehmerzahl bis zu 3 Tage vor Beginn abzusagen und Ersatztermine anzubieten. Bei Ausfall des Seminars durch Krankheit von Silke Schrupp-Nefen, höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden und Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.

§ 4. Vertragsauflösung bei firmeninternen Maßnahmen
(1) Beide Seiten können den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen kündigen.
(2) Endet die Vertragsbeziehung vorzeitig, so hat Silke Schrupp-Nefen Anspruch auf die Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen.

§ 5. Vertraulichkeit
(1) Silke Schrupp-Nefen verpflichtet sich, betriebliche und private Informationen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erhält, vertraulich zu behandeln. Video- und Audioaufnahmen von Teilnehmern werden nach Abschluss der Maßnahme von Silke Schrupp-Nefen gelöscht.

§ 6. Urheberrecht und Eigentumsvorbehalt
(1) Der Auftraggeber sowie die Teilnehmer von Offenen Trainings/Coachings dürfen die zur Verfügung gestellten Unterlagen und Ergebnisse der von Silke Schrupp-Nefen erbrachten Schulungs- und Beratungsleistungen nur für eigene bzw. betriebliche Zwecke verwenden. Sie dürfen ohne schriftliche Einwilligung durch Silke Schrupp-Nefen nicht (auch nicht in Auszügen) an Dritte weitergeben, veröffentlicht oder veräußert werden, falls nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart worden ist. Das Urheberrecht bleibt bei Silke Schrupp-Nefen.
(2) Silke Schrupp-Nefen behält sich bis zur Erfüllung seiner Honoraransprüche
das Eigentum an allen erbrachten schriftlichen Ausarbeitungen und sonstigen Formen der Ergebnissicherung (z.B. Audio- und Videoaufnahmen) vor.

§ 7. Pflichten des Auftraggebers / der Teilnehmer
(1) Der Auftraggeber von firmeninternen Maßnahmen verpflichtet sich,
Silke Schrupp-Nefen kostenlos die erforderliche Unterstützung zu gewähren und insbesondere die im Rahmen des Vertragsgegenstandes erforderlichen Informationen zu liefern. Der Auftraggeber sorgt für angemessene Arbeitsmöglichkeiten am Projektort, insbesondere stellt er geeignete Räumlichkeiten und die für die Tätigkeit von Silke Schrupp-Nefen notwendige Technik (z.B. FlipChart, Videogeräte, Tageslichtprojektor) auf dessen Wunsch hin zur Verfügung.

§ 8. Vergütung
(1) Silke Schrupp-Nefen rechnet ihre Leistungen bei firmeninternen Maßnahmen nach den zuvor vereinbarten Tages- oder Stundenhonoraren ab. Reisezeit gilt nicht als Arbeitszeit. Pausenzeit gilt als Arbeitszeit.
(2) Für Offene Seminare/Coachings gelten pauschalierte Teilnahmegebühren pro Person, die dem jeweiligen Seminarprospekt zu entnehmen sind und nach Rechnungsstellung zu begleichen sind.
(3) Der Auftraggeber von firmeninternen Maßnahmen trägt, soweit im Einzelfall dies ausdrücklich vereinbart ist, die Spesen für die Unterbringung und Verpflegung von Silke Schrupp-Nefen sowie die Kosten der An- und Abfahrt zum Projektort.
(4) Alle vereinbarten Vergütungen verstehen sich als Nettopreise. Die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Ändert sich innerhalb des vereinbarten Vertragszeitraumes die gesetzliche Umsatzsteuer, so gelten die beiden Zeiträume mit den unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
(5) Die Rechnungslegung erfolgt nach Beendigung des Auftrages sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. Für Leistungen, die über einen Zeitraum erbracht werden, der 30 Kalendertage überschreitet, stellt Silke Schrupp-Nefen monatliche Zwischenrechnungen.
(6) Zu erstattende Reisekosten und Spesen werden nach Beendigung des Auftrages separat in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart worden ist.
(7) Alle Rechnungen sind 20 Tage nach Rechnungseingang ohne Abzug zahlbar. Die Aufrechnung oder Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber fälligen Honorarforderungen von Silke Schrupp-Nefen ist nur zulässig, wenn die Forderung des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig ist. Ist der Rechnungsbetrag nicht
innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist Silke Schrupp-Nefen berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen.

§ 9. Gerichtsstand
(1) Gerichtsstand ist - soweit zulässig- Bielefeld.

§ 10. Schlussbestimmung - Salvatorische Klausel
(1) Schriftliche Vereinbarungen ersetzen alle früheren Vereinbarungen über ihren Gegenstand. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht.
(2) Eine Abtretung von Ansprüchen aus einem mit Silke Schrupp-Nefen geschlossenen Vertrag ist unzulässig.
(3) Ein mit Silke Schrupp-Nefen geschlossener Vertrag unterliegt deutschem Recht.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.